Eckdaten der Flexizulage

Durch den Betriebsrat des N.IV.14 sind schon am 28.04.2009 Informationen aus einer abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) verbreitet worden. Diese stehen nun endlich auch uns zur Verfügung und lassen erstmal nicht viel Hoffen.

Am 15.04.2009 wurde zwischen dem Vorstand der DB Netz AG und dem Gesamtbetriebsrat der DB Netz AG eine Rahmen-Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die die Eckdaten für die Flexibilitätszulage, jetzt "Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal der DB Netz AG (LpSt)", enthält.

Diese fasse ich hier kurz zusammen:

Es wird pro Jahr ein Budget in Höhe von 2.500.000 Euro zuzüglich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Dieses Budget wird zu beginn des Jahres auf die Betriebe der DB Netz AG, die berechtigtes Stellwerkspersonal beschäftigen, aufgeteilt. Das heißt, dass pro Quartel 625.000 Euro zur Verfügung stehen, die auf die Betriebe verteilt werden müssen.

Dazu kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:

EUR p.a. x Stellwerkspersonal (VZP-Personalbedarf)
je Betrieb zum 01.01. des Jahres
Stellwerkspersonal (VZP-Personalbedarf)
der DB Netz AG zum 01.01. des Jahres


Die Aufteilung wird den Betrieben spätestens bis Ende Februar des jeweiligen Jahres bekanntgegeben.

Die Auszahlung für das erste Quartal erfolgt im Mai, zweites Quartal im August, drittes Quartal im Dezember und für das vierte Quartal im Februar des Folgejahres. Für den Zeitraum 01.09.2008 bis 31.12.2008 werden Konzernweit 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zahlung für diesen Zeitraum wird im Juli 2009 sein. Für den Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2009 gilt, dass die beiden Quartale zusammengefasst werden und im August 2009 ausgezahlt werden sollen.

Grundsätzlich ist laut der GBV darauf zu achten, dass das Budget gleichmässig auf die vier Quartale verteilt wird. Es kann aber bis zu 25% aus dem nächsten oder in das nächste mit genommen werden, jedoch ist eine Übertragung in das nachfolgende Jahr ausgeschlossen. Die weiteren Grundsätze der Verteilung des betrieblichen Budgets regeln die örtlichen Betriebsparteien. Dies bedeutet, dass unser BR jetzt etwas vernünftiges für uns mit dem AG aushandeln muss, damit wir vielleicht doch nicht ganz so blöde darstehen.

Berechtigte laut §2 (2) der Rahmen-Gesamtbetriebsvereinbarung sind:
Fahrdienstleiter, Fahrdienstleiter-Helfer, Weichenwärter, Schrankenwärter und Zugdisponenten.

Scheinbar fallen aus dieser Vereinbarung Blockwärter oder auch Fahrdienstleiter der freien Strecke raus. Genauere Infos ließen sich dazu noch nicht beschaffen.

Wie sich das jetzt für den Einzelnen in Zahlen ausdrückt, ist noch nicht entgültig geklärt. Herr Gützow, Betriebsratsvorsitzender N.IV.14, deutete an, dass es "durchaus 80 Euro pro Monat zusätzlich" werden könnten. Das hängt aber auch von den entsprechenden Betriebsräten ab, was sie aushandeln. Insgesamt lässt sich sagen, dass es nicht der "große Sprung" ist, den man sich unter Umständen erhofft hat. Wenn man im Monat mehr auf anderen Posten ist (also zB 13x im Monat), als auf seinem Stammposten, ergeben sich da rein rechnerisch 5-7 Euro pro Schicht. Das wären dann gerade mal 63-87ct pro Stunde. Honorierung entsprechend erhöhter Einsatzbereitschaft und Leistungsanerkennung sieht - für mein Empfinden - irgendwie anders aus.

cl



04:53:40 07.05.2009