BV LpSt - 8 Tage nach Abschluß verkündet

Man mag Meinen: „Es geschehen noch Zeichen und Wunder“.

Die BV LpSt wurde endlich, nach nur lapidaren elf (11) Monaten, bei der S-Bahn abgeschlossen. Warum genau das nun so lange gedauert hat entzieht sich leider meiner Kenntnis, da weder der AG noch der BR zwischenzeitlich viel darüber verlauten ließen. Man sei sich in gewissen Punkten nicht einig – ok, wäre auch ein Wunder, wenn das ad hoc der Fall wäre.

Fairer Weise muss man ja sagen, dass es im gesamten Konzern nicht wirklich schneller ging. Klar war nur, dass die Flexizulage rückwirkend ab 01. September 2008 gelten sollte und Konzernweit wurden endgültige Regelungen (GBV) am 15. April 2009 verabschiedet. Seit April also war es an den beiden Parteien sich entsprechend Gedanken über eine Betriebsvereinbarung zu machen. Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung hatte aber klare Daten für die rückwirkenden Auszahlungen als Grenzen gesetzt. Zum einen für den Zeitraum 01.09.2008 – 31.12.2008 war der Zahltag im Monat Juli 2009, für den Zeitraum 01.01.2009 – 31.06.2009 der Monat August 2009 genannt worden. Für Verschiebungen, gleich welcher Art, wurden keine Vereinbarungen getroffen. Ebenfalls bekannt waren die Summen, die für beide Zeiträume konzernweit zur Verfügung gestellt wurden, nämlich 800.000EUR für den Ersten und 1.250.000EUR für den Zweiten. Nach Aufteilungsschlüssel hat die S-Bahn für 2008 bei bundesweit 8000 und bei der S-Bahn 180 angenommenen Fdl ca. 18.000EUR und für 2009 28.125EUR (Quartal I & II) erhalten.

Die S-Bahn wäre nicht das was sie wäre, wenn man hier nicht sein eigenes Süppchen kochen müsste. Während andere DB-Bereich die Aufteilung relativ einfach gehalten haben, nämlich Summe geteilt durch Schichten mal berechtigte MA, müssen wir – man höre und staune – Punkte für die einzelnen MA vergeben. Nicht jeder Kollege der berechtigt ist, ist auch gleich viel Wert – soso. Dies ist wahrscheinlich darin zu begründen, dass wir dem BR eine Ausweitung der Flexizulage auf andere Berufskreise zu verdanken haben, was bei N.IV.14 zB nicht der Fall ist. Dort wird Glasklar gesagt: „Stellwerkspersonale im Sinne der GBV sind Fahrdienstleiter, Fahrdienstleiter-Helfer, Weichenwärter, Schrankenwärter und Zugdisponenten“, bei der S-Bahn kommen noch Blockwärter und Netzkoordinatoren dazu. Somit war es natürlich nicht einfach das gerecht aufzuteilen. Man muss sich das Punktesystem allerdings genau betrachten. Soll heißen: Schlecht ist es nicht, wie gleich ersichtlich wird.

Jedenfalls sollen die Punkte in etwa so aussehen: MA hat ein Stw, das zählt mit null Punkten, jedes weitere bekommt einen Punkt, jedoch höchstens Drei. Wer also mehr als vier Stw hat, hat die A-Karte. Warum? Keine Ahnung. Diese Punkte sollen die so genannten Basispunkte bilden. Auf die Basispunkte wird leider nicht näher in der BV drauf eingegangen, aber anzunehmen ist, dass zB ein MA mit vier Stw, im Quartal nicht einmal woanders eingesetzt, trotzdem eine Zulage (mal 3 Punkte) erhält. Ok, ist ein Anreiz für Stamm-Fdl auch mal einen anderen Posten zu machen.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehen kann, ist die Verfahrensweise wie die BV LpSt bei uns eingeführt werden soll. Für die zurückliegenden Zeiträume sollen eigentlich die berechtigten Schichten, also Punkte, ermittelt werden. Doch hier macht es sich der AG einfach und lässt per BR verkünden, das sei „unmöglich festzustellen“. Hä, Bitte? Was ist daran so schwer in das Computersystem zu gucken und die Schichten auszählen zu lassen die nicht auf dem Stammposten verbracht wurden (Ich helfe gern: 2008 44 und 2009 74 Schichten)? Das verstehe wer will – ich nicht. Stattdessen werden alle Prüfungen der MA gezählt (Basispunkte) und das Budget durch die gesamten Basispunkte geteilt. Wie sich da nun genau die Summe für den Einzelnen gerecht draus ergeben soll, bei der Anzahl an Berechtigten, ist mir ein Rätsel. Man darf ja nicht vergessen, dass zu den angenommenen 180 Fahrdienstleitern noch diverse Blockwärter und eine Handvoll NK’s dazu kommen durch die das Budget ebenfalls geteilt werden muss. Ob die S-Bahn die P-Summe Fdl + Blw + NK auch als „VzP Personalbedarf zum Stichtag“ angibt ist unbekannt. Sollte ich bei diesem Prozedere etwas falsch verstanden haben (irgendwie gehe ich davon aus), dann möge man mir bitte kurz Bescheid geben.

Relativ klar auf der Hand liegt jedoch, dass für die rückwirkende Zahlung der Einzelne keine gerechte, der geleisteten Arbeit entsprechende Prämie, folglich Honorierung bekommt. Das ist nicht fair, besonders für diejenigen welchen die sich im wahrsten Sinne des Wortes den Arsch aufgerissen haben. Warum der BR an dieser Stelle mit der VBV LpSt es dem AG so leicht macht, ist ohne Hintergrundinformation nicht nachvollziehbar. Vielleicht erklärt der BR den Beschäftigten ja noch, warum ihre Leistung nicht richtig honoriert wird?!

» Hier der §6c ZTV, die GBV, Einf-GBV und BV LpSt (inkl. VBV LpSt)
17_09_Anlage ZTV § 6c Leistungsprämie Stw Entwurf 06.04.2009.pdf
GBV.pdf
GBV_Einf.pdf
BV_Leistungspraemie_Stw.pdf

cl



23:01:25 28.08.2009